In keinem anderen Rechtsgebiet ist die Redewendung
„Vorsorge ist besser als Nachsorge„
bedeutsamer und angemessener als im Bereich des Erbrechts.
Denn durch vorsorgespezifische Regelungen in erbrechtlichen Angelegenheiten können wir nicht nur für alle Beteiligte interessenorientierte Ergebnisse herbeiführen, sondern aufgrund unserer umfangreicher Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten können wir Sie auch über die Tragweite und das Ausmaß der von Ihnen angedachten erbrechtlichen
Regelungen auf andere rechtliche Bereiche, wie das Unterhaltsrecht oder das Sozialrecht, umfassend aufklären, damit auch in Bezug auf diese Bereiche keine nachteiligen Regelungen getroffen werden. Dies beispielsweise nach einem gesetzlichen Forderungsübergang auf staatliche Behörden, wie nach einem Umzug von Personen in Pflegeeinrichtungen, oder bei einer Inanspruchnahme von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, im Rahmen dessen durch eine unbedachte Regelung rechtlich erhebliche Probleme für den jeweiligen Betroffenen entstehen können, oder sogar der Staat gegenüber dem
potentiellen Erben, dies bereits zu Lebzeiten des Erblassers, Rückgriff nehmen kann.
Da wir in den betreffenden Rechtsgebieten umfangreiche Erfahrungswerte besitzen, ist es uns dementsprechend möglich mit Ihnen gemeinsame Regelungen zu finden und rechtswirksam zu vereinbaren, welche alle betroffenen Lebensbereiche und Rechtsgebiete in die jeweilige Entscheidungsfindung mit einfließen lassen, so dass konkrete Regelungen getroffen werden können, welche unter Berücksichtigung ihres Interesses die angemessensten und sinnvollsten sind.
Auch nach dem Eintritt des Erbfalls ist es für uns eine wesentliche Aufgabe und Pflicht, nicht nur ihre Rechte als Erbberechtigter, Pflichtteilsberechtigter oder sonstiger Betroffener vollumfänglich und sachgerecht durchzusetzen, sondern unsererseits wird auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall versucht eine kommunikative und kooperative Auseinandersetzung mit den übrigen Berechtigten und Involvierten zu
führen, um durch diese Vorgehensweise eine sachgerechte Auseinandersetzung des Nachlass sicherzustellen.
Insofern umfasst unser Tätigkeitsgebiet insbesondere folgende Problemfelder und Gesichtspunkte:
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Ansprüche als Erbe im Rahmen einer so genannten Erbengemeinschaft d. h. beim Vorliegen von mehreren Miterben.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Vertretung ihrer Rechte als Ehepartner oder Abkömmling des Verstorbenen, wenn Sie im Rahmen eines Testaments, oder eines Erbvertrags nicht ausreichend am Nachlass beteiligt wurden, so dass Ihnen nur ein Pflichtteilsrecht zusteht.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Nachlassplanung und ihrer erbrechtlichen Vermögensgestaltung, was bedeutet, dass insbesondere eine Unterstützung bei der Anfertigung und Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, aber auch bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen, Kümmerungsverträgen oder Vorausvermächtnissen erfolgt, um so unter Berücksichtigung der jeweiligen Auswirkungen auf sämtlich Rechtsgebiete eine sachgerechte und angemessene Entscheidung in ihrem Sinne zu finden, aber auch, um durch eine sachgerechte vertragliche Regelung Streitigkeiten zu vermeiden und um unter Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen und steuerrechtlichen Aspekten, aber auch unter Berücksichtigung von sonstigen familienrechtlichen und behördlichen Gesichtspunkten, sachgerechte Lösungen zu finden.
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