Sozialrecht

Das Sozialrecht hat die Absicherung von sozialen Risken, wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, aber auch die Absicherung im Alter, oder beim Tod zum Gegenstand. Es ist hierbei von den Grundsätzen der  sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Absicherung, insbesondere bei Hilfebedürftigkeit und existenzieller Not des jeweiligen Betroffenen geprägt.

Gerade die soziale Förderung und die soziale Hilfe im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, so genanntes Hartz IV nach dem SGB II und die soziale Hilfe nach dem SGB XII für Erwerbsunfähige bzw. Menschen im Rentenalter sind prägend für den Bereich des Sozialrechts, wobei darüber hinaus auch die Durchsetzung von Erwerbsminderungsrente oder des zustehenden Grades der Behinderung genauso zum bestimmenden Tätigkeitsfeld der Kanzlei gehört, wie die Durchsetzung von ordnungsgemäßen Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung, oder Leistungen der zuständigen Bundes für Arbeit.

Langjährige Berufserfahrung im Bereich Sozialrecht

Gerade aufgrund der langjährigen Berufserfahrung von Mike Rausch in diesem Bereich kann von unserer Seite sicherstellen werden, dass eine kompetente und konsequente Durchsetzung der jeweiligen Rechte des Bürgers, dies gerade auch unter Beachtung der Vorgehensweise von Behörden und Gerichten, erfolgt. Denn nicht nur die Durchsetzung des Rechts, sondern auch die jeweiligen tatsächlichen Umstände und die konkrete Vorgehensweise der jeweiligen Behörde werden im Rahmen unserer Sachbearbeitung besonders beachtet, wobei auch das kooperative Zusammenwirken mit dritten Personen, wie Vermieter, Ärzte oder Arbeitgebern sichergestellt wird.

Da es für den jeweiligen Bürger fast unmöglich ist seine Sozialrechte gegenüber Behörden und Gerichten effektiv durchzusetzen und dahingehend erheblicher Unterstützungsbedarf besteht, haben wir es uns zur Pflicht gemacht den hilfebedürftigen Bürger in seiner konkreten Situation zu helfen, damit soziale Gerechtigkeit und die soziale Grundversorgung sichergestellt werden kann, wobei im Rahmen der täglichen Arbeit insbesondere folgende Bereiche von wesentlicher Bedeutung sind:

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Leistungsgewährung nach dem SGB II, so genanntes Hartz IV, oder Arbeitslosengeld II von Seiten des jeweiligen Jobcenters.

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Leistungen nach dem SGB XII, so genannte Sozialhilfe, insbesondere für behinderte und erwerbsgeminderte Personen, sowie Personen im Rentenalter.

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Leistungen nach dem SGB III, so genanntes Arbeitslosengeld I von Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

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Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung von Seiten der zuständigen Pflegekasse, insbesondere die Durchsetzung von Leistungen gemäß des zustehenden Pflegegrades.

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Leistungen der jeweiligen Krankenversicherung, insbesondere bei der Verpflichtung zur Ableistung von Krankengeld, aber auch bei der Kostenübernahme von ärztlichen Heilbehandlungsmaßnahmen.

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Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz für Opfer von Straftaten gegenüber dem zuständigen Landesamt.

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Leistungen im Rahmen der Erwerbsminderungsrente gegenüber der zuständigen Landesbehörde, bei teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung.

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Ordnungsgemäße Feststellung des Grades der Behinderung, insbesondere zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, mit einhergehender Durchsetzung der jeweiligen Merkzeichens gegenüber der jeweiligen Landesbehörde.

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