Fachgebiete

Langjährige Kompezenz in unseren Fachgebieten

Nach unserer Kanzleiphilosophie „Ihr Recht ist unser Ziel“ handeln alle Mitarbeitern tagtäglich zu Ihrem Wohle. Dementsprechend begleiten wir unsere Mandanten mit langjähriger Erfahrung auf unseren Fachgebieten bei der Durchsetzung des ihm zustehenden Rechts unter Anwendung der Gesetzte um Gerechtigkeit für diesen zu erlangen.

P-Kontobescheinigung

Jeder Bürger benötigt in wirtschaftlicher Hinsicht einen Grundbetrag um seinen Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Da gerade Arbeitslöhne, staatliche Leistungen und sonstige Entgelte auf das jeweilige Girokonto des Mandanten überwiesen werden, können dessen Gläubiger unter Inanspruchnahme ihres Titels, wie Vollstreckungsbescheide oder Urteile, jederzeit das betreffende Konto bei der jeweiligen Bank pfänden.

Um jedoch den lebensnotwendigen wirtschaftlichen Freibetrag für den Mandanten und seine Familie sicherstellen zu können, ist es notwendig, dass die Betroffenen eine sogenannte P-Kontobescheinigung einer qualifizierten Person der jeweiligen Bank vorlegen und somit ihren lebensnotwendigen Lebensbedarf sicherstellen zu können.
Insofern wird unsererseits nach Vorlagen der notwendigen Unterlagen im Rahmen der Bescheinigung alle unterhaltsbedürftigen Personen berücksichtigt und angeführt, was letztendlich zu einer Erhöhung des Freibetrages führt, welcher für den Mandanten und seine Familie zur wirtschaftlichen Lebensführung unbedingt notwendig ist.

Wir stehen Ihnen jederzeit schnell und unkompliziert zur Erstellung und Vorlage der jeweiligen P-Kontobescheinigung zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Kosten für eine anwaltliche Vertretung steht Ihnen jederzeit die Kanzlei zwecks Rücksprache zur Verfügung.