Gerade bei einer Beauftragung im Bereich Familienrecht, im Rahmen dessen oftmals Kinder involviert sind, steht bei uns nicht nur die strikte Durchsetzung des Rechts des Mandanten im Vordergrund, sondern es wird bei Kooperationsbereitschaft und einem gewissen Grad von Einvernehmlichkeit der Parteien, gerade unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder, versucht eine familienorientierte Lösung zu finden, dies um den Familienfrieden zu wahren und einen so genannten „Rosenkrieg“ zu vermeiden, durch welchen letztendlich mehr Schaden angerichtet wird, als geholfen wird.
Gerade unter Berücksichtigung dieser Tatsachen und Erfahrungswerte hat für uns das Kindeswohl im familienrechtlichen Verfahren höchste Priorität, wobei wir selbstverständlich unter Berücksichtigung dieses Maßstabes in effektiver Art und Weise Ihre Rechte durchsetzen, so dass wir vorwiegend in folgenden Bereichen des Familienrechts tätig sind:
Wir beraten und vertreten Sie im Scheidungsverfahren und versuchen gerade bei Involvierung ihrer Kinder eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen, im Rahmen dessen es gegebenenfalls reicht einen Anwalt zu beauftragen, so dass auch Kosten gespart werden können.
Wir beraten und setzen Ihren Trennungsunterhalt, d. h. den Unterhalt von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung durch, wobei wir eine transparente und nachvollziehbare Berechnung und Durchsetzung des Unterhalts unter Berücksichtigung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung sicherstellen können.
Wir sorgen im außergerichtlichen, aber auch im gerichtlichen Bereich dafür, dass in Bezug auf Sorgerecht und Umgangsrecht eine einvernehmliche und am Wohl ihres Kindes orientierte Regelung herbeigeführt wird, wobei es uns ein besonderes Anliegen ist schwerwiegende Zerwürfnisse zu vermeiden.
Wir sorgen für einen gesetzestreuen Ausgleich von erworbenen Rentenanwartschaften im Scheidungsverfahren, sowohl bezüglich der Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung, aber auch in Bezug auf private Rentenanwartschaften.
Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und bei Notwendigkeit bei der gerichtlichen Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs des während der Ehe erworbenen Vermögens ihres Ehegatten, um etwaige Nachteile Ihrerseits dahingehend auszugleichen.
Wir berechnen und setzen bei Notwendigkeit außergerichtlich und gerichtlich den gesetzlich bestehenden Unterhalt ihres Kindes durch, im Rahmen dessen auch etwaiger Sonderbedarf ihres Kindes berücksichtigt wird.
Wir berechnen und setzen bei Notwendigkeit auch im Rahmen des Gerichtsverfahrens Ihren nachehelichen Ehegattenunterhalt, d. h. den Unterhalt nach der Scheidung durch und klären Sie auch über die gesetzlichen Bestimmungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich der Regelung zur Befristung und Begrenzung dieses Unterhaltsanspruchs auf, damit Sie in wirtschaftlicher Hinsicht konkret Ihre Lebensführung kalkulieren können.
Wir unterstützen Sie bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrates und der Herausgabe des in Ihrem Eigentum stehenden Hausrates.
Wir unterstützen Sie bei der sachgerechten Auseinandersetzung und Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, d. h. des Vermögens, welches von den Parteien gemeinsam während der Ehezeit angeschafft wurde.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der sachgerechten und rechtlich verbindlichen Vereinbarung von wesentlichen Angelegenheiten im familienrechtlichem Bereich, sei es nun vor, während, oder nach der Ehe, aber auch im sonstigen Bereich ihrer Familie, wie beispielsweise zwischen Eltern und Kindern, um so zwischen den beteiligten Familienmitgliedern eine einvernehmliche Regelung in Bezug auf wesentliche Angelegenheiten herbeizuführen und Streitigkeiten, gegebenenfalls sogar vor Gericht, zu vermeiden, wobei insbesondere auch unterhaltsspezifische Regelungen und Verpflichtungen rechtsverbindlich getroffen werden sollten, insbesondere nach Unterbringung eines Familienmitgliedes in einer Betreuungseinrichtung, wie in einem Pflegeheim, und der damit oftmals erfolgten Involvierung von Behörden im Rahmen von übergegangenen Unterhaltsansprüchen.
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